Steuersparhinweis

Lieber Spender,

Zuwendungen (Spenden) an unsere Stiftung können als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angegeben werden.

Eine förmliche Zuwendungsbestätigung von uns benötigen Sie ab dem 1. Januar 2021 erst bei einer Summe  von über 300 Euro.

Bei Zuwendungen unter 300 Euro reicht der Einzahlungsbeleg der Überweisung oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) als Vorlage für das Finanzamt.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen aber auch sehr gerne, für jeden Betrag unter 300 Euro, eine Zuwendungsbescheinigung aus.

Nur unsere Bitte an Sie, geben Sie bitte dann Ihre vollständige Adresse bei der Überweisung mit an.

Die vollständige Adresse benötigen wir natürlich auch bei Zuwendungen über 300 Euro, wenn eine Zuwendungsbestätigung gewünscht wird.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.